Gedenkkreuz der Heimatvertriebenen

Nachstehend folgt der Originalschriftverkehr der Heimatvertriebenen an die Gemeinde Nauheim wegen der Errichtung eines Gedenkkreuzes:

"Interessengemeinschaft
Deutscher Heimatvertriebener e.V.                                                                                     Nauheim, den 20. Oktober 1950
Kreis Groß-Gerau
Ortsgemeinschaft Nauheim

An die
Gemeindevertretung Nauheim,
N a u h e i m bei Gr.Gerau.
        
In der letzten Vorstandssitzung der I.d.H., Ortsgemeinschaft Nauheim, wurde einstimmig beschlossen, den Toten der Heimat auch in der Gemeinde Nauheim ein Ehrenmal in Form eines einfachen Kreuzes zu erstellen.

Der Vorstand erlaubt sich diesbezüglich an die Gemeinde die Bitte zu richten, für die Aufstellung dieses Kreuzes auf dem Waldfriedhof einen geeigneten Platz zur Verfügung zustellen und nach der Weihe das Ehrenmal in Gemeinde-Obhut zu übernehmen.

Die Weihe des Ehrenmals soll anläßlich einer am 5. November d.J. vorgesehenen Totengedenkfeier der Heimatvertriebenen erfolgen.

Mit vorzüglicher Hochachtung! Im Auftrage des Vorstandes:

                 1. Vorsitzender   2. Vorsitzender"


 

"Interessengemeinschaft
deutscher Heimatvertriebener
e. V., Kreis Groß-Gerau
Ortsgemeinschaft Nauheim                                                                                                      Nauheim, den 20, Oktober 1950


An die Bürgermeisterei in  N a u h e i m


Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

Der Vorstand der I.d.H., erlaubt sich hiermit anzufragen, ob die Gemeinde in der Lage ist, für das am  Waldfriedhof zu errichtende Gedenkkreuz für die Toten der Heimatvertriebenen das hiefür benötigte Eichenholz zur Verfügung zu stellen.

Das Kreuz soll eine Gesamthöhe von 4.60 m und der Querbalken eine Länge von 2.05 m aufweisen. Der Durchmesser beträgt in 4 kant Ausführung 0.25 m.

Die Heimatvertriebenen wären der Gemeinde besonders dankbar, wenn dieselbe das benötigte Holz mit Rücksicht auf den edlen Zweck unendgeldlich zur Verfügung stellen würde

Mit vorzüglicher Hochachtung!

Im Auftrage des Vorstandes:

2.Vorsitzender      1.Vorsitzender"


 

"Interessengemeinschaft  
deutscher Heimatvertriebener
e. V., Kreis Groß-Gerau
Ortsgemeinschaft Nauheim                                                                                                         Nauheim, den 12 Dezember l950

An die Bürgermeisterei
N a u h e i m

Betrifft: Gedächtniskreuz für die Opfer der Heimatvertriebenen.
        

Die Kosten für die Errichtung des Gedächtniskreuzes für die Opfer der Heimatvertrieben wurden, soweit es sich nicht um Spenden und freiwillige, kostenlose Arbeit der Heimatvertriebenen selbst handelt, von der I.d.H getragen. Die der I.d.H. zur Verfügung stehenden Mittel sind natürlich nur sehr bescheiden und es ist nicht möglich, auch noch die Auslagen für den Zementsockel, der vom Bauunternehmer Hartung errichtet wurde, im Betrage von DM 300,- zu bestreiten.

Die I.d.H. bittet darum die Gemeinde, diese Auslage mit Rücksicht auf das pietätvolle Werk in wohlwollender Weise zu übernehmen. Die I.d.H. bedauert, daß es ihr trotz aller Anstrengungen nicht möglich war, das Kreuz aus eigenen Mitteln zu errichten, zumal die großen Opfer an Menschenleben auf der Seite der Heimatvertriebenen diese Ausgabe voll gerechtfertigt hätte.

Im Namen der zahlreichen Opfer und aller Heimatvertriebenen dankt die I.J.H. im Vorhinein der Gemeinde Nauheim für die abermalige Hilfe!
Mit vorzüglicher Hochachtung!


Flüchtlings-Vertauensmann.              1.Vorsitzender"

 


 

Auszug aus dem Sitzungsprotokoll des Finanzausschusses vom 19.12.1950           

"Punkt l) Antrag der Interessengemeinschaft deutscher Heimatvertriebener
- Ortsgemeinschaft Nauheim - wegen Übernahme der Kosten für den Zementsockel für das Gedächtniskreuz auf dem Waldfriedhof.

Beschluss zu 1) Der Finanzausschuss schlägt vor, die Rechnung des Bauunternehmers Hartung mit 200,- DM durch die Gemeinde zu bezahlen. Den überschiessenden Teil soll die Interessengemeinschaft selbst tragen. Bis zur Beratung im Gemeinderat wird die Verwaltung beauftragt, Deckungsvorschläge zu machen.

Zur Beglaubigung:
gez. Schad
Bgmstr."

Die Gemeindevertretung hat sich am 29.12.1950 diesem Vorschlag angeschlossen. Desweiteren übernimmt sie das Kreuz in ihre Obhut.

In den folgenden Jahren wurde auf Antrag der Heimatvertriebenen das Holz mehrmals mit Firnis behandelt und 1954 die Oberseite des Kreuzbalkens mit einem Kupferblech versehen zum Schutze vor den Witterungseinflüssen. 1989 wurde das gesamte Kreuz von der Gemeinde erneuert.

 


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