Bahnunterführung

Der Bau der Bahnunterführung ist im Zeitplan. Im September 2011
wurde die Unterführung eröffnet. Außen- und Hausbahnsteig wurden
erneuert und auf 55 cm angehoben. Die nicht-kreuzungsbedingten
Arbeiten dauerten bis Ende 2012.

Das Eisenbahnbundesamt (EBA) hatte am 30.10.2009 der 30.
Fassung des Bau- und Finanzierungsvertrages für den Bau
der Bahnunterführung und des Bahnhofumfeldes zugestimmt.
Die Baumaßnahmen konnten im Frühjahr 2010 beginnen und
sich bis Mitte 2012 hinziehen. Für Frühsommer 2010
war eine 72stündige Sperrpause vorgesehen, um die Eisenbahn-
brücke zum Weiterbetrieb des Bahnverkehrs einzusetzen.
Zuerst mussten jedoch die Abwasserdruck- und Gasleitung
umgelegt werden.

Die Gesamtbaukosten wurden aktuell nun mit 4,09 Mio. Euro
angesetzt, davon hat die Gemeinde Nauheim rd. 785.000 Euro
zu tragen.

Auszug aus dem Erläuterungsbericht zum Bau- und
Finanzierungsvertrag zur Beseitigung des schienengleichen
Bahnübergangs am Bahnhof Nauheim am Strecken-km 16,5.

      Bahnhofsumfeld

Allgemeines
Zwischen der Gemeinde Nauheim, dem Land Hessen und der Deutschen
Bundesbahn wurde im Jahr 1989 eine Vereinbarung zur Beseitigung des
schienengleichen Bahnübergangs (BÜ) im Verlauf der Bahnhofstraße der
Stadt Nauheim gem. EKrG getroffen. Mit der Aufgabe dieses
schienengleichen Bahnübergangs ist die Erschließung der Bahnsteige und
die Querungsmöglichkeit der Gleisanlagen für Fußgänger und Radfahrer
zukünftig nicht mehr gewährleistet und daher neu zu gestalten.
Dementsprechend hat die Gemeinde Nauheim gemeinsam mit dem Rhein-
Main-Verkehrsverbund (RMV) im Jahr 2000 die Erarbeitung einer
Machbarkeitsstudie für den Bahnhof Nauheim in Auftrag gegeben.
Im Bereich des zu beseitigenden Bahnübergangs soll eine Personenunter-
führung (PU) für den Fußgänger- und Radverkehr hergestellt werden. Zur
Führung des Individualverkehrs wurde eine neue Eisenbahnüberführung
im Verlauf einer geplanten Umgehungsstraße östlich des ehemaligen BÜ in
Strecken-km 16,971 zwischenzeitlich realisiert.

Gesamtmaßnahme
Die Deutsche Bahn AG plant gemeinsam mit dem Rhein-Main-Verkehrs-
verbund (RMV) und der Gemeinde Nauheim am Bf Nauheim folgende
Einzelmaßnahmen:

* Auflassung des vorhandenen schienengleichen Bahnübergangs in
Strecken-km 16,517
* Erhöhung des Hausbahnsteigs auf 76 cm ü. Schienenoberkante (SO)
  auf einer Nutzlänge (NL) von 140 m
* Auflassung des vorhandenen Mittelbahnsteigs
* Ersatz des Mittelbahnsteigs durch einen neuen Außenbahnsteig mit
  einer Höhe von 76 cm ü. SO auf einer Nutzlänge (NL) von 140 m
* Schaffung von behindertengerechten Zugängen zu den Bahnsteiganlagen
* Neubau einer Eisenbahnüberführung als Personenunterführung (PU) für
Fußgänger und Radfahrer als Ersatzmaßnahmen der BÜ-Beseitigung
* Neubau einer Park&Ride-Anlage an der Groß-Gerauer Straße
* Neubau von Bike&Ride-Anlagen
* Anbindung der Radwege an die bestehende Bike&Ride-Anlage
* Umgestaltung der rückzubauenden Freiflächen (ehemaliger
  Bahnübergang und Schrankenposten) am Empfangsgebäude.

Die Strecke wird mit lokbespannten Zügen bedient. Die Züge verkehren
in der vor- und nachmittäglichen Spitzenstunde halbstündlich, in den
schwächeren Verkehrszeiten fm Stundentakt.

Hinsichtlich ihrer Bauherrenschaft untergliedern sich die genannten
Teilmaßnahmen wie folgt:

1. Maßnahmen der DB Netz AG - Kreuzungsbedingte Maßnahmen
Der schienengleiche Bahnübergang wird gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz
(EKrG) durch den Bau einer Eisenbahnüberführung als Unterführung für
Fußgänger und Radfahrer ersetzt. Die Sicherungsanlagen des BÜ sowie
der Schrankenposten werden zurückgebaut.
Durch den Rückbau des schienengleichen Bahnübergangs und der
Einrichtung einer Eisenbahnüberführung werden folgende
kreuzungsbedingte Maßnahmen erforderlich:

* Bau von Zugängen zum Überführungsbauwerk in Form von
  Treppenanlagen und behindertengerechten Rampenanlagen
* Anpassung des Straßenverlaufs nördlich und südlich des ehemaligen
  Bahnübergangs (Straße "Im Rod", Einmündung "Bahnhofstraße / Groß-
  Gerauer-Straße"
* Sicherung der Grundstückszufahrt Bahnhofstraße 41 und 43

Weitere Maßnahmen am Fahrweg sind von der DB Netz AG nicht vorge-
sehen. Dementsprechend werden die vorhandenen Gleisanlagen nicht
verändert.

2. Maßnahmen der DB Station & Service AG
Am Bahnhof Nauheim werden die Bahnsteige auf eine Höhe von 76 cm
über Schienenoberkante ausgebaut. Der Hausbahnsteig wird in seiner
Lage beibehalten und auf eine Nutzlänge von 140 m verlängert. Der
Mittelbahnsteig wird durch einen Seitenbahnsteig ersetzt. Die Bahnsteig-
anlagen werden behindertengerecht an das Bahnhofsumfeld ange-
schlossen. Eine diesbezügliche Bestellung von DB Regio liegt vor.

3. Maßnahmen der Gemeinde Nauheim
Für Park&Ride- und Bike&Ride-Kunden wird je eine Abstellanlage für Pkw
bzw. Fahrräder südlich der Gleisanlagen geschaffen.
Die Gestaltung der Freiflächen (Möblierung und Bepflanzung) am
Empfangsgebäude und an der Park&Ride- und Bike&Ride-Anlage auf der
Südseite der Gleisanlage liegt im Verantwortungsbereich der Gemeinde
Nauheim.

4. Auswirkungen der Maßnahme
Im Rahmen der genannten Maßnahmen wird durch die baulichen
Veränderungen am Bahnhof Nauheim ein sicherer und bequemer Ein- und
Ausstieg in die Fahrzeuge ermöglicht, die behindertengerechte
Erschließung der Bahnsteiganlagen sichergestellt.

5. Maßnahmen der DB Station & Service AG
a) Trassenführung, Oberbau
Die vorhandenen Streckengleise bleiben in ihrer Lage und Höhe unverändert.
b) Bahnsteiganjagen - Bemessung der Bahnsteige
Grundlagen:
1.  76 cm Bahnsteighöhe über Schienenoberkante
2.  aB = Abstand Bahnsteigkante - Gleisachse (Einbaumaß):
    Überhöhung: 0 mm
    Bogenradien: > 1500 m
    Spurweite: 1445 mm
    => aB = 1660 mm
    hB = 755 mm
3. Zwei Gehspurbreiten: 2*0,8m = 1,60 m
Berechnung Bahnsteigbreite:
                                V< 160 km/h
Gefahrenbereich bs              2,50 -1,66=0,84 m
Abstand feste Einbauten aA        bs+1,20=2,04 m
Bahnsteigmindestbreite bmin     bs+1,60= 2,44 m
Unter Berücksichtigung der im Bereich des Bahnhofes Nauheim
zulässigen Streckenhöchstgeschwindigkeit von 160 km/h sowie des
prognostizierten Fahrgastaufkommens wurde als Mindestbreite für den
Haus- und Seitenbahnsteig gemäß Mo 813.0201 eine Bahnsteigbreite von
2,75 m gewählt.

Am 21.3.2007 hat sich die Gemeinde entschlossen, den Außenbahn-
steig durchgehend auf 3,50 m auszubauen (außer an der Zugangs-
stelle Bahnhofstraße). Die damit zusätzlichen, von der Gemeinde zu
zahlenden Kosten, betragen 58.165 Euro.

Berechnung Bahnsteiglänge:
DB Regio hat Bahnsteige mit einer Nutzlänge von 140 m bestellt.
Unter dieser Vorgabe einschließlich der Zuschläge für Zielbrems-
ungenauigkeiten wurde die Gesamtlänge der neuzugestaltenden
Bahnsteiganlagen wie folgt ermittelt:
140,0 m Nutzlänge
+  5,0 m Bremsungenauigkeit
145,0 m Gesamtlänge
Daraus wurde eine Gesamtlänge jedes Bahnsteigs von 145,0 m gewählt.
Eine optionale Verlängerung auf 210 m wird eingeplant.

Die Lage des Hausbahnsteigs am Bahnhof Nauheim wurde wie folgt festgelegt:
Bahnsteigbeginn: Strecken-km 16,3 + 76,430
Bahnsteigende: Strecken-km 16,3 + 21,430
Die Lage des Außenbahnsteigs am Bahnhof Nauheim wurde wie folgt festgelegt:
Bahnsteigbeginn: Strecken-km 16,5 + 21,430
Bahnsteigende: Strecken-km 16,3 + 76,430
Die Bahnsteighöhe wurde für beide Bahnsteige mit 76 cm ü.SO festgelegt.
Die Querneigung der Bahnsteigoberflächen wird mit 2% vom Gleis weg
ausgebildet.

Bauwerk 

Fußgängerunterführung im Schnitt


6.
Ingenieurbauwerke

Treppenanlagen
Treppenanlagen zwischen Hausbahnsteig und B&R-Anlage
Lichte Breite:          4,0 m
Breite Treppenwangen:   0,15 m
Steigungen:             3 x 17/30

Treppenanlage zwischen Hausbahnsteig und Empfangsgebäude
Zur Oberwindung des Höhenunterschiedes zwischen bestehendem
Bahnsteigniveau (= EG-Niveau) zur zukünftigen Bahnsteigoberkante wurde
eine Treppenanlage mit zwei Steigungen auf einer Länge von ca. 30 m
vor dem Empfangsgebäude angeordnet.
Steigungen:             3 x 17/30

Rampenanlagen
Rampenanlage vor dem Empfangsgebäude zum Hausbahnsteig
Rampenbreite:              2,40 m mit Aufweitung auf 3,40 m
Rampenlänge:              8,40 m (Hausbahnsteig)
Podestbreite:                2,40 m
Breite Rampenwangen:     0,30 m
Rampenneigung:               6%
Podestneigung:                 0%
doppelter Handlauf: Rundrohre aus nichtrostendem Stahl (55 + 85 cm Höhe)

Rampenanlage zum Außenbahnsteig
Rampenbreite:              2,40 m
Rampenlänge:            16,00 m (Seitenbahnsteig)
Podestbreite:                2,40 m

Breite Rampenwangen:     0,3 m/0,4 m
Rampenneigung:               7,5%
Podestneigung:                 1%
doppelter Handlauf: Rundrohre aus nichtrostendem Stahl (55 + 85 cm Höhe)

Kreuzungsbedingte Maßnahmen
* 1) Trassenführung, Oberbau
Die vorhandenen Streckengleise bleiben in ihrer Lage und Höhe unverändert.
* 2) Ingenieurbauwerke
Eisenbahnüberführung ( Personenunterführung)
Die geplante Eisenbahnüberführung als FuBgänger- und
Radfahrerunterführung wurde hinsichtlich ihrer Zuwegungsfunktion zu den
Bahnsteiganlagen wie auch ihrer stadtteilverbindenden Funktion mit einer
lichten Weite von 4,00 m festgelegt.
Die Unterführung ist als Stahlbetonrahmenkonstruktion in Fertigteil-
bauweise vorgesehen. Am Anfang und Ende sind Trogbauwerke in
Ortbetonbauweise geplant.
Das Bauwerk hat folgende technische Parameter:
Kr.-km          16,5 + 26,800
Kr.-Winkel      100,000 gon
Lichte Höhe      2,50 m
Lichte Weite     4,00 m
Länge           16,02 m

Treppenanlagen
Treppenanlagen von der geplanten Unterführung zum Geländeniveau
Lichte Breite:   4,0 m (Nordseite)
                 4,0 m (Südseite)
Breite Treppenwangen: 0,40 m
Steigungen: 24 x 16,5/30 (Nordseite)
Steigungen: 23 x 16,4/30 (Südseite)
doppelter Handlauf: Rundrohre aus nichtrostendem Stahl (55 + 85 cm Höhe)

7. Baukosten und Finanzierung
Für die geplanten Um- und Neubaumaßnahmen am Bahnhof Nauheim
wurden folgende Gesamtkosten (Brutto) geschätzt, die aufgeteilt werden:

 Eisenbahnkreuzungsmaßnahme

 3,80   Mio. EUR

 Umfeldgestaltung und Bahnsteige

 3,75   Mio. EUR

 Gesamtinvestition (Brutto)

 7,55   Mio. EUR

  Davon der Gemeindeanteil                                           1,02   Mio. EUR

8. Bauzeit und Durchführung
Nach Vorliegen der planungsrechtlichen Voraussetzungen und
Genehmigungen sowle der Feststellung der Landeszuwendungen wlrd die
Baumaßnahme Anfang 2010 begonnen. Mitte 2011 ist mit der Inbetriebnahme
zu rechnen.

Bauwerk

Unterführungsbauwerk mit Treppenaufgängen und behindertengerechten Rampen                                         

Kostenteilung

 

Kreuzungsbedingte Maßnahmen

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Maßnahmen DB AG

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Maßnahmen Gemeinde

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